1. Wie bekomme ich Logopädie?
    2. Was kostet eine logopädische Therapie?
  1. Wie bekomme ich Logopädie?

Logopädische Leistungen werden nach ärztlicher Verordnung erbracht. Diese Verordnungen können von jedem niedergelassenen Arzt (auch vom Allgemeinmediziner) nach Vorgabe der Heilmittelrichtlinien ausgestellt werden.
Oft ist es jedoch ratsam hierfür einen Facharzt aufzusuchen. Bei kindlichen Sprach- und Sprechstörungen ist dies der Kinderarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt. Bei Schluck- und Stimmstörungen sollte der HNO-Arzt, Zahnarzt oder Kieferorthopäde aufgesucht werden und bei neurologischen Sprach- und Sprechstörungen der Neurologe.
Häufig wird an einen Phoniater und Pädaudiologen für eine weiterführende Diagnostik oder aber an ein Sozial-Pädiatrisches Zentrum (SPZ) für eine allgemeine Entwicklungsdiagnostik überwiesen.
Nach einer Erstverordnung, die meist 10 Therapieeinheiten à 45 Minuten umfasst, erstellen wir einen Bericht an den verordnenden Arzt, ggf. mit der Bitte um eine Folgeverordnung.
Patienten, die aus gesundheitlichen Gründen nicht zu uns in die Praxis kommen können, haben Anspruch auf einen Hausbesuch. Dies muss vom Arzt auf der Verordnung vermerkt werden.
Bei Unsicherheiten, ob eine logopädische Behandlung erforderlich ist oder nicht, können Sie ihren Arzt bitten, Ihnen eine Verordnung für 1x logopädische Befunderhebung und Beratung auszustellen.

Bei Fragen können Sie uns auch gerne kontaktieren.

2. Was kostet eine logopädische Therapie?

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung haben nach § 32 Absatz 2 in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V zu den Kosten der Heilmittel eine Zuzahlung zu leisten.
Diese Zuzahlung gilt für Patienten, die bereits das 18. Lebensjahr vollendet haben (Kinder sind somit zuzahlungsbefreit) und beträgt 10% des Verordnungswertes pro Verordnung plus 10 € Rezeptgebühr.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Befreiung von der Zuzahlung möglich (Zuzahlungsbefreiung), hierzu sollten Sie ihre Krankenkasse kontaktieren und sich beraten lassen.